Staatsangehörige aus Australien und dem Vereinigten Königreich sowie aus Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, brauchen für kurze Besucheraufenthalte kein Visum zu beantragen, müssen aber möglicherweise einen Nachweis über die Weiterreise vorlegen.
Zu den Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, gehören die USA und mehrere Länder in Europa und Asien, darunter Andorra, Argentinien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Niederlande, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern.
Seit 2019 müssen Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, vor der Reise eine New Zealand Electronic Travel Authority (NZeTA) beantragen. Sie ist für alle Einreisen auf dem See- und Luftweg, einschließlich der Durchreise, erforderlich. Die ausgestellte Genehmigung ist zwei Jahre lang gültig.
Staatsangehörige anderer Länder müssen im Voraus ein Visum beantragen, was für Alleinreisende online und für diejenigen, die mit einem Partner oder in einer Gruppe reisen, in Papierform erfolgen kann. Der Reisepass des Antragstellers muss in diesem Fall noch 3 Monate nach dem geplanten Abreisedatum gültig sein.
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