Pass/Visum
Staatsangehörige aus Australien und dem Vereinigten Königreich sowie aus LĂ€ndern, die von der Visumspflicht befreit sind, brauchen fĂŒr kurze Besucheraufenthalte kein Visum zu beantragen, mĂŒssen aber möglicherweise einen Nachweis ĂŒber die Weiterreise vorlegen. Zu den LĂ€ndern, die von der Visumpflicht befreit sind, gehören die USA und mehrere LĂ€nder in Europa und Asien, darunter Andorra, Argentinien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, DĂ€nemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Niederlande, Norwegen, Oman, Ăsterreich, Polen, Portugal, RumĂ€nien, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, SĂŒdkorea, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Seit 2019 mĂŒssen Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, vor der Reise eine New Zealand Electronic Travel Authority (NZeTA) beantragen. Sie ist fĂŒr alle Einreisen auf dem See- und Luftweg, einschlieĂlich der Durchreise, erforderlich. Die ausgestellte Genehmigung ist zwei Jahre lang gĂŒltig. Staatsangehörige anderer LĂ€nder mĂŒssen im Voraus ein Visum beantragen, was fĂŒr Alleinreisende online und fĂŒr diejenigen, die mit einem Partner oder in einer Gruppe reisen, in Papierform erfolgen kann. Der Reisepass des Antragstellers muss in diesem Fall noch 3 Monate nach dem geplanten Abreisedatum gĂŒltig sein.